Mit dem Ehepatent von Joseph II. begann die Säkularisierung

Die Scheidung hat in unseren Breitengraden eine längere Geschichte, als viele annehmen würden. Schon im Jahr 1783 erließ Joseph II. ein Ehepatent, in dem es um eine klare Trennung zwischen dem kirchlichen Ehesakrament und dem staatlichen Ehevertrag ging. Von diesem Zeitpunkt an konnten sich zumindest Nichtkatholiken einvernehmlich scheiden lassen und damit erneut heiraten. Für Katholiken galt dies allerdings nicht.

Erst seit dem Jahr 1938 gibt es die Scheidung im heutigen Sinn, als das Ehegesetz des Deutschen Reiches in Kraft trat. Eine Auflösung der Ehe war damit grundsätzlich für alle Menschen unabhängig von der Konfession möglich. Nach dem Krieg konnten Ehen in der Regel jedoch nur dann geschieden werden, wenn einer oder beide Ehepartner die Partnerschaft durch schwerwiegendes Verschulden zerrüttet hatten. Das heutige Scheidungsrecht wurde erst 1977 eingeführt, nachdem eine Ehe nach einem Trennungsjahr grundsätzlich geschieden werden kann, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht – spätestens aber nach drei Jahren getrennten Lebens.

Bis Mitte der 2000er Jahre war der Trend in Deutschland eindeutig: Immer weniger Ehen wurden geschlossen, dafür stieg die Zahl der Scheidungen rasant an. Im Jahr 2005 standen 388.451 Hochzeiten 201.693 Scheidungen gegenüber. Erst danach ging die Zahl der Scheidungen wieder leicht zurück. Doch immer noch wird rund jede zweite Ehe wieder geschieden.

Andere Länder, andere Sitten

Die Geschichte der Scheidung verlief in Europa von Land zu Land recht unterschiedlich. Vor allem katholisch geprägte Länder haben sich lange Zeit gegen die Möglichkeit einer Eheauflösung gesträubt. In Italien etwa wurde die Scheidung erst 1970 gegen den Willen des Vatikans ermöglicht. Das Nachbarland Malta hielt sogar bis 2011 als letzter Staat der EU am Verbot der Ehescheidung fest. In Irland ist die Scheidung nach einer Volksabstimmung erst seit 1995 gestattet, neun Jahre zuvor war eine solche Abstimmung noch anders ausgegangen.

Blitzscheidung und Trennungspartys

Andere europäische Länder haben hingegen ein extrem liberales Scheidungsrecht. So zum Beispiel Schweden. In dem skandinavischen Land ist eine Blitzscheidung per Post möglich. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, sich für rund 500 Euro per Mausklick scheiden zu lassen, seit 2013 ebenso in Dänemark, sofern sich beide Partner einig sind. Während Kritiker warnen, dass derart drastische Entscheidungen wie eine Scheidung zu schnell gefällt würden, sehen Befürworter dieser Regelung eine Trennungsfrist als unangebrachte Bevormundung des erwachsenen Menschen an. Die höchste Scheidungsrate weltweit hatte im Jahr 2010 übrigens Belgien vorzuweisen – 71 Prozent der Ehen gingen in unserem Nachbarland zu Bruch. Chile liegt in diesem Ranking mit nur drei Prozent am anderen Ende. Dort wurde die Scheidung als letzter südamerikanischer Staat allerdings auch erst 2004 ermöglicht.

Asiatischer Kulturkreis

Asien ist ein riesiger Erdteil mit völlig verschiedenen Kulturen, dementsprechend wurde und wird auch die Möglichkeit zur Scheidung unterschiedlich gehandhabt. Da die Ehe als gottgewollte Institution der japanischen Kultur völlig fremd ist, war und ist die Scheidung auch relativ problemlos möglich und wird oft praktiziert. Auch in China ist die Scheidung ein akzeptiertes Gut.

Ganz anders sieht es allerdings auf den Philippinen aus: Der Inselstaat ist neben dem Vatikan weltweit das einzige Land, in dem Scheidungen nach wie vor verboten sind. In dem streng katholischen Land haben Bibel und Bischöfe immer noch das Sagen, und die tolerieren das Ehe-Aus auch nicht in Fällen von häuslicher Gewalt, Untreue oder totaler Vernachlässigung. Nur bei einer Ehe mit einem Ausländer oder zwischen zwei Personen der muslimischen Minderheit sei eine Scheidung auf den Philippinen möglich.

Scheidung im Islam

Im Islam ist die Scheidung grundsätzlich Männern und Frauen möglich, wird in den verschiedenen Ländern jedoch unterschiedlich gehandhabt. So hat das westlich orientierte Marokko im Jahr 2004 sein Familienrecht reformiert, nach dem Frauen nun ein Recht auf Scheidung und sogar Sorgerecht für die Kinder sowie Unterhalt haben. Im traditionellen Islam kann der Ehemann allerdings ohne Nennung von Gründen eine Scheidung bewirken, indem er die Frau dreimal mit einer gesprochenen Formel verstößt. Der Frau ist die Scheidung hingegen nur bei bestimmten Gründen erlaubt. Dazu zählen eine längere unbegründete Abwesenheit des Mannes oder seine Unfähigkeit, für ihren Unterhalt aufzukommen.

Da war das altertümliche Ägypten schon weiter: Es galt vor rund 2000 Jahren als Keimzelle der Frauenrechte. Die Scheidung konnte von beiden Geschlechtern eingereicht werden, als Grund reichte schlichte „Ehemüdigkeit“. Danach konnten Mann und Frau problemlos erneut heiraten. Die Frau bekam nach einer Trennung ihren in die Ehe eingebrachten Besitz zurück.

Fazit: Scheidungen sind mittlerweile in fast allen Ländern auf der Welt an der Tagesordnung, da die Ehe kaum noch als von Gott gewollte Institution angesehen wird.  Die Möglichkeiten einer Scheidung waren und sind auch immer noch stark von den gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen abhängig. Die Rolle der Religionszugehörigkeit ist nach wie vor ein Faktor, verliert aber an Bedeutung.